Erklärung zum Datenschutz

Die Firma Bits-Recovery Datenrettungs-Service sowie ihre Mitarbeiter sind dem Datenschutz nach §5 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verpflichtet. Die Vertragspartner sind damit einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden.

Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz zur Wahrung des Datengeheimnisses:

§ 5 BDSG

Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten
unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit
sie bei nicht öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das
Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

§ 43 Absatz 2 BDSG

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels
automatisierten Verfahrens bereithält,
3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder
einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,
4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich, durch unrichtige
Angaben erschleicht,
5. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1, § 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 29 Abs. 4, § 39 Abs.
1Satz 1 oder § 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte
weitergibt, oder
6. entgegen § 30 Abs. 1 Satz 2 die in § 30 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Merkmale oder entgegen § 40Abs.
2 Satz 3 die in § 40 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Merkmale mit den Einzelangabenzusammenführt.

§ 44 BDSG


(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich
oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde.

Wichtige Hinweise für Ihre Sicherheit

Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei elektronischen Kommunikationen (FTP, E-Mail) kann die vollständige Datensicherheit von uns leider nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei sensible Informationen den Postweg empfehlen.

Für externe Links zu fremden Inhalten können wir trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen.

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Sonntag, der 05. September 2010

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